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Sterbefälle

> Notwendig für die Beurkundung> Benötigte Dokumente
> Was ist noch zu tun? > Verlassenschaftsabhandlung


Wir trauern um…

Wenn Sie Ihre Anteilnahme ausdrücken oder eine Gedenkkerze entzünden möchten, haben Sie diese Möglichkeit auf den Webseiten der Bestatter, sofern die Angehörigen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Bestattung Teuschl
Bestattung Sekora

Bestattung Wittmann

Zuständigkeit

Das Standesamt Ottenschlag ist für die Beurkundung jener Todesfälle zuständig, welche in unseren Evidenzgemeinden (Bad Traunstein, Bärnkopf, Gutenbrunn, Grafenschlag, Kirchschlag, Kottes-Purk, Martinsberg, Ottenschlag, Sallingberg oder Schönbach) eintreten.

Wir im Standesamt Ottenschlag sind bemüht Ihnen in der schwierigen Zeit, nach einem Trauerfall weiterzuhelfen. Ihr Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen diesen Amtsweg jedoch gerne ab:


Notwendig für die Beurkundung:

Zunächst wird eine ärztlich bestätigte “Anzeige des Todes” ausgestellt. Diese erhalten Sie bei:

  • Tod im Krankenhaus: direkt im Spital
  • Tod im Pensionisten/Pflegeheim: direkt im Heim
  • Haussterbefall: vom zuständigen Arzt, der Totenbeschauen durchführt

Hinweis: Sollte der/die Verstorbene in die Gerichtsmedizin überführt werden, wird die Anzeige des Todes erst nach Freigabe des/der Toten direkt vom Institut für Gerichtsmedizin (Wien 9, Sensengasse 11, Tel. 01/4024051-50) ausgestellt.

Der nächste Weg führt zum Standesamt (Frist: nächstfolgender Werktag), wo die für die Ausstellung der Sterbeurkunde erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen.


Weitere benötigte Dokumente:

Verstorbene(r) ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung z.B. Ing.

Verstorbene(r) verheiratet:

  • zusätzlich: Heiratsurkunde

Verstorbene(r) geschieden/verwitwet:

  • zusätzlich: Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss mit Rechtskräftigkeit bzw. Sterbeurkunde des Partners

Folgende Gebühren/Abgaben werden im Zuge der Beurkundung des Sterbefalles eingehoben:
€ 9,30 pro Sterbeurkunde

Hinweis: Üblicherweise benötigen Sie je eine Sterbeurkunde für die Bestattung, den Notar und ggf. private Lebensversicherungen.


Was ist noch zu tun?

Weitere Wege nach einem Sterbefall:

  • Nach Eintritt eines Sterbefalls ist der für die Totenbeschau zuständige Arzt zu kontaktieren.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Bestattungsunternehmen, dieser nimmt Ihnen den Gang aufs Standesamt ab und kümmert sich um die Vorbereitung des Begräbnisses für Sie.
  • Ab- oder Ummeldung diverser privater Versicherungen (Lebens-, Unfall- oder Zusatzkrankenversicherungen).
  • Bei bestehender Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein) informieren Sie Ihren Bestatter, bzw. übergeben Sie die dafür vorgesehene Sterbeurkunde der Bestattung.
  • Verlassenschaftsabhandlung: Der zuständige Notar setzt sich mit Ihnen automatisch, innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen in Verbindung.

Für die Verlassenschaftsabhandlung sollten Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  1. Namen, Adressen, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  2. Dokumente des/der Verstorbenen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  3. Letztwillige Verfügungen (Testament)
  4. ggf. Vormundschaftsdekrete, Bestellung zum Sachwalter
  5. letzte Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
  6. kurze Aufstellung über den Nachlass (Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögenssteuererklärung, Versicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabeverträge, Handelsregisterauszüge, KFZ-Papiere etc.)
  7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.