Trauungstermine
Standesamtliche Hochzeit außerhalb des Amtsraumes
- Soll die Hochzeit im Schloss Ottenschlag stattfinden, ist von Seiten der Verlobten der Termin mit der Schlossverwaltung telefonisch abzuklären (02872/7266).
- Bei Trauungen in den verbandsangehörigen Gemeinden kontaktieren Sie bitte die jeweilige Gemeinde:
NEU
Das Brautpaar kann auch außerhalb der amtlichen Räumlichkeiten heiraten.
Zusätzliche Kosten einer Hochzeit außerhalb der Amtsräume: € 280,–

Kräutergarten in Bad Traunstein

Hubertuskapelle Kirchschlag

Inhalatorium in Gutenbrunn

Truckerhaus in Gutenbrunn

Garten am Schlesinger Teich

Edlesbergerteich in Gutenbrunn

Schlesinger Teich in Bärnkopf

Schloss Ottenschlag

Elter-Brunnen in Martinsberg

Klosterhof in Schönbach

Kulturstadl in Sallingberg

Landschaftsteich Grafenschlag

Martinssaal in Martinsberg

Hubertuskapelle in Kottes
Ermittlung der Ehefähigkeit – “Aufgebot”
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (“Aufgebot”) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Benötigte Dokumente für das Aufgebot
Folgende Dokumente sind für beide Partner vorzulegen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein bzw. Reisepass)
Familienstand ledig:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Familienstand geschieden, verwitwet oder Vorehe für nichtig erklärt:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung: Urteil/Beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin
Gibt es gemeinsame uneheliche Kinder, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch deren Geburtsurkunde, Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen.
Ist ein bzw. eine Verlobe/r oder sind beide nicht österreichischer Staatsangehörige:
Erfragen Sie bitte die notwendigen Unterlagen beim Standesamt Ottenschlag telefonisch oder per Mail.
Prinzipiell gilt bei Trauungen mit ausländischen Staatsangehörigen folgendes:
– Statt dem Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Reisepass vorzulegen.
– Alle fremdsprachigen Original-Dokumente sind mit Beglaubigung bzw. Apostille zu versehen und von einem gerichtlich beeideten österreichischen Dolmetscher zu übersetzen.
– Sollte die Standesbeamtin weitere Dokumente benötigen sind diese vorzulegen.



