Trauungstermine
Auch bei den Hochzeitsterminen sind wir bemüht, auf individuelle Wünsche einzugehen. Grundsätzlich sind Trauungstermine montags bis freitags möglich. Zusätzlich können Sie auch an ausgewählten Samstagsterminen Ihre standesamtliche Hochzeit bis 13.00 Uhr feiern. Trauungstermine vereinbaren sie bitte mit unseren Standesbeamtinnen.
Standesamtliche Hochzeit außerhalb des Amtsraumes
- Soll die Hochzeit im Schloss Ottenschlag stattfinden, ist von Seiten der Verlobten der Termin mit der Schlossverwaltung telefonisch abzuklären (02872/7266).
- Bei Trauungen in den verbandsangehörigen Gemeinden kontaktieren Sie bitte die jeweilige Gemeinde:
NEU
Das Brautpaar kann auch außerhalb der amtlichen Räumlichkeiten heiraten.
Zusätzliche Kosten einer Hochzeit außerhalb der Amtsräume: € 280,–
Kräutergarten in Bad Traunstein Hubertuskapelle Kirchschlag Inhalatorium in Gutenbrunn
Truckerhaus in Gutenbrunn Edlesbergerteich in Gutenbrunn Schlesinger Teich in Bärnkopf
Kulturstadl in Sallingberg Landschaftsteich Grafenschlag Martinssaal in Martinsberg
Schloss Ottenschlag Elter-Brunnen in Martinsberg Klosterhof in Schönbach Hubertuskapelle in Kottes
Nähere Informationen zu unseren Trauungsorten finden Sie hier.
Ermittlung der Ehefähigkeit – “Aufgebot”
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit (“Aufgebot”) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Benötigte Dokumente für das Aufgebot
Folgende Dokumente sind für beide Partner vorzulegen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein bzw. Reisepass)
Familienstand ledig:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Familienstand geschieden, verwitwet oder Vorehe für nichtig erklärt:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung: Urteil/Beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin
Gibt es gemeinsame uneheliche Kinder, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch deren Geburtsurkunde, Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen.
Ist ein bzw. eine Verlobe/r oder sind beide nicht österreichischer Staatsangehörige:
Erfragen Sie bitte die notwendigen Unterlagen beim Standesamt Ottenschlag telefonisch oder per Mail.
Prinzipiell gilt bei Trauungen mit ausländischen Staatsangehörigen folgendes:
– Statt dem Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Reisepass vorzulegen.
– Alle fremdsprachigen Original-Dokumente sind mit Beglaubigung bzw. Apostille zu versehen und von einem gerichtlich beeideten österreichischen Dolmetscher zu übersetzen.
– Sollte die Standesbeamtin weitere Dokumente benötigen sind diese vorzulegen.