Trauungstermine
Auch bei den Hochzeitsterminen sind wir bemüht, auf individuelle Wünsche einzugehen. Grundsätzlich sind Trauungstermine montags bis freitags möglich. Zusätzlich können Sie auch an ausgewählten Samstagsterminen Ihre standesamtliche Hochzeit bis 13.00 Uhr feiern. Trauungstermine vereinbaren sie bitte mit unseren Standesbeamtinnen.
Unser erfahrenes und engagiertes Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Eheschließung zur Verfügung.
Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von unseren freundlichen und kompetenten Standesbeamtinnen
unterstützen.
Erforderliche Dokumente
Ermittlung der Ehefähigkeit – “Aufgebot”
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Folgende Dokumente sind für beide Partner vorzulegen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein bzw. Reisepass)
Familienstand ledig:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Familienstand geschieden, verwitwet oder Vorehe für nichtig erklärt:
Geburtsurkunde bzw. Teilregisterauszug der Geburt
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Nachweis eines akademischen Grades bzw. einer Standesbezeichnung z.B. Ing.
Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung: Urteil/Beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft
Nachweis über die Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin
Gibt es gemeinsame uneheliche Kinder, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch deren Geburtsurkunde, Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen.
Ist ein bzw. eine Verlobe/r oder sind beide nicht österreichischer Staatsangehörige:
Erfragen Sie bitte die notwendigen Unterlagen beim Standesamt Ottenschlag telefonisch oder per Mail.
Prinzipiell gilt bei Trauungen mit ausländischen Staatsangehörigen folgendes:
– Statt dem Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Reisepass vorzulegen.
– Alle fremdsprachigen Original-Dokumente sind mit Beglaubigung bzw. Apostille zu versehen und von einem gerichtlich beeideten österreichischen Dolmetscher zu übersetzen.
– Sollte die Standesbeamtin weitere Dokumente benötigen sind diese vorzulegen.
Trauungsörtlichkeiten
Ihre Hochzeit kann, dem derzeitigen Trend entsprechend, auch außerhalb der ehrwürdigen, amtlichen Räumlichkeiten
des Standesamtes durchgeführt werden.
In allen 10 verbandsangehörigen Gemeinden sind Trauungen möglich, ob Hochzeiten im Garten, an idyllischen Teichen
oder in speziellen Veranstaltungsräumen der einzelnen Gemeinden. Wir sind sicher, dass jedes Paar seine Traumlocation bei uns finden wird.
Zusätzliche Kosten einer Hochzeit außerhalb der Amtsräume: € 280,–
Unsere Mitgliedsgemeinden
- Gemeinde Bad Traunstein
- Gemeinde Bärnkopf
- Gemeinde Grafenschlag
- Gemeinde Gutenbrunn
- Gemeinde Kirchschlag
- Gemeinde Kottes-Purk
- Gemeinde Martinsberg
- Gemeinde Sallingberg
- Gemeinde Schönbach
- Gemeinde Ottenschlag
Nähere Informationen zu unseren Trauungsorten finden Sie hier.